• [key] + 1: Bedienhilfe
  • [key] + 2: Suche öffnen/schließen
  • [key] + 3: direkt zum Menü
  • [key] + 4: direkt zum Inhalt
  • [key] + 5: Seitenanfang
  • [key] + 6: Kontaktinformationen
  • [key] + 7: Kontaktformular
  • [key] + 8: Startseite

[key] steht für die Tastenkombination, welche Sie drücken müssen, um auf die accesskeys Ihres Browsers zugriff zu erhalten.

Windows:
Chrome, Safari, IE: [alt], Firefox: [alt][shift]

MacOS:
Chrome, Firefox, Safari: [ctrl][alt]

Zwischen den Links können Sie mit der Tab-Taste wechseln.

Karteireiter, Tabmenüs und Galerien in der Randspalte wechseln Sie mit den Pfeil-Tasten.

Einen Link aufrufen können Sie über die Enter/Return-Taste.

Denn Zoomfaktor der Seite können Sie über Strg +/- einstellen.

motion1 motion2 motion3 motion4

Bundeserziehungsgeld

Der Bund und das Land unterstützen Eltern in den ersten drei Lebensjahres des Kindes finanziell.

Der Antrag ist für jedes Lebensjahr neu zu stellen. Für das erste Lebensjahr kann der Antrag gestellt werden, sobald die Geburtsbescheinigung des Standesamtes vorliegt. Der Antrag für das zweite und dritte Lebensjahr kann ab dem neunten Lebensmonat des Kindes gestellt werden.

Das Erziehungsgeld wird im ersten und im zweiten Jahr vom Bund ausbezahlt. Im dritten Jahr übernimmt das Land die fiananzielle Hilfe. Die Höhe des Erziehungsgeldes ist einkommensabhängig.

Erziehungsgeld kann rückwirkend höchstens für sechs Monate vor Antragstellung gewährt werden.