• [key] + 1: Bedienhilfe
  • [key] + 2: Suche öffnen/schließen
  • [key] + 3: direkt zum Menü
  • [key] + 4: direkt zum Inhalt
  • [key] + 5: Seitenanfang
  • [key] + 6: Kontaktinformationen
  • [key] + 7: Kontaktformular
  • [key] + 8: Startseite

[key] steht für die Tastenkombination, welche Sie drücken müssen, um auf die accesskeys Ihres Browsers zugriff zu erhalten.

Windows:
Chrome, Safari, IE: [alt], Firefox: [alt][shift]

MacOS:
Chrome, Firefox, Safari: [ctrl][alt]

Zwischen den Links können Sie mit der Tab-Taste wechseln.

Karteireiter, Tabmenüs und Galerien in der Randspalte wechseln Sie mit den Pfeil-Tasten.

Einen Link aufrufen können Sie über die Enter/Return-Taste.

Denn Zoomfaktor der Seite können Sie über Strg +/- einstellen.

motion1 motion2 motion3 motion4

Eheschließung / Eheurkunden

Auch wenn kein Aufgebot mehr erforderlich ist, sollte zwischen Anmeldung der Eheschließung und Eheschließung genügend Zeit für die Bearbeitung und Überprüfung vorhanden sein.

Sind beide Verlobte ledig und deutsch muß eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, eine Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts) und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Waren die Verlobten schon ein oder mehrmals verheiratet und/oder sind Kinder vorhanden, deren Namen durch die Heirat geändert werden soll, oder auch bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Verlobten, sollte direkt Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen werden.

Zuständiges Amt


Das könnte Sie interessieren

Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Eheschließung / Eheurkunden finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: