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Familienpass

Der Landesfamilienpass 2021 ist da

 

Dieser Pass bietet auch in diesem Jahr einem berechtigten Personenkreis die Möglichkeit,

staatliche Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw.

zu einem ermäßigten Eintritt zu besuchen. Danach können Familien einen Landesfamilienpass beantragen, wenn einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

 

  • Familien mit min. drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • Familien, die Leistungen aus dem AsylbLG erhalten und mit mind. einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Aufgrund der derzeitigen Corona Lage gibt es bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch. Bitte informieren Sie sich daher vorab beim jeweiligen Anbieter auf dessen Homepage, ob und in welcher Form das gewünschte Angebot angenommen werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.

Das Bürgermeisteramt gibt die Gutscheinkarten 2021 an die bisherigen Inhaber der Landesfamilien-

pässe ohne neuen Antrag aus. Für die Aushändigung der Gutscheinkarte genügt die Vorlage des Landesfamilienpasses. Sie erhalten diese Pässe und Gutscheinkarten bei Frau Heselschwerdt im Rathaus. Hierzu bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren unter 07085/9233-50.


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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Familienpass finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: