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Landesfamilienpass

Der Landesfamilienpass kann für Alleinerziehende, Familien mit 3 und mehr Kindern oder Familien mit einem schwerbehinderten Kind mit mind. 50 v.H. Erwerbsminderung ausgestellt werden.

Ab 2015 können noch mehr Familien in Baden-Württemberg den Landesfamilienpass beantragen mit dem viele Sehenswürdigkeiten und Attraktionen in Baden-Württemberg kostenfrei oder zu einem deutlich reduzierten Eintrittspreis besucht werden können. Neben den bisher berechtigten Familien, erhalten ab 2015 auch Flüchtlingsfamilien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekommen, auf Antrag einen Landesfamilienpass. Dazu gehören vor allem hilfsbedürftige Asylbewerber und geduldete Ausländer. Auch diesen Familien soll die Möglichkeit gegeben werden, durch das gemeinsame Erleben von Freizeit- und Bildungsangeboten mehr von unserer Kultur und unserem Land kennen zu lernen. Die Landesregierung löst damit ihr Versprechen ein, allen Kindern dieselben Chancen zu bieten.

Ebenfalls antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg lebende Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern im Haus (auch Pflege- und Adoptivkinder), Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt, Familien mit einem schwerbehinderten Kind sowie Familien mit mindestens einem Kind im Haus, wenn sie Hartz IV-Leistungen oder den Kinderzuschlag beziehen.

 


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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Landesfamilienpass finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: