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Rundfunkbeitrag

Die GEZ Gebühren sind dem Rundfunkbeitrag gewichen. Mit dem Rundfunkbeitrag gelten seit 2013 neue Regelungen für Haushalte, Unternehmen, Einrichtungen und auch für Menschen mit Behinderungen, die sich (abhängig von Ihrer Behinderung) mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung beteiligen. Auf den unten verlinkten Internetseiten von ARD, ZDF und Deutschlandradio finden Sie umfangreiche Informationen und Formulare zum Download.


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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Rundfunkbeitrag finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: