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Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Person sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des Reiseeintritts möglich ist. 

Bei der Beantragung sind alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (soweit vorhanden)  oder Geburtsurkunde und ein biometrisches Lichtbild vorzulegen. 

Innerhalb weniger Tage kann in der Regel ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen. Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten anerkannt.


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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Reisepass finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: